Ausbreitung des "Japanischen Staudenknöterichs" verhindern

Anfang des Jahres wurde angekündigt, dass Maßnahmen gegen die Ausbreitung des „japanischen Staudenknöterichs“ ergriffen werden sollen. Wurden diese Maßnahmen begonnen? Welche Maßnahmen wurden ergriffen? Wenn diese noch nicht begonnen wurden, wann soll dieses erfolgen?

"Ein größeres Vorkommen von Staudenknöterich an Gewässern 2. Ordnung wurde im Stadtgebiet Dessau-Roßlau im OT Mildensee auf der Böschung des Kapenstraßengrabens (F138) im Bereich der Sollnitzer Allee festgestellt. Hier wird derzeit gemeinsam mit dem zuständigen UHV Mulde (Unterhaltungsverband) nach einer Lösung, insbesondere nach einem Entsorgungsweg, gesucht. Die Pflanzenteile müssen kostenintensiv in geschlossenen Behältnissen transportiert und thermisch entsorgt werden. Anschließend wird im Profil des Grabens in der kommenden Unterhaltungsperiode (Herbst/Winter 2020/2021) der Knöterich-Befall im Rahmen der wirtschaftlichen Vertretbarkeit mit der verfügbaren Mäh- und Schnitttechnik mechanisch beseitigt. Die letzte reguläre Unterhaltung fand im Winter 2020 (Unterhaltungsperiode 2019/20) statt.

Ein weiterer Knöterich-Bestand befindet sich im Ortsteil Waldersee, im Bereich des Schlangengrabens, am Mahlbusen des Schöpfwerkes Naundorf. Dieser soll weitestgehend im Rahmen der geplanten Erneuerung einer Verrohrung des Grabenprofils (geplanter Baubeginn Herbst 2020) beseitigt werden.

Nach aktuellem Kenntnisstand werden diese Anstrengungen zur Beseitigung des Knöterich-Bestandes jedoch nicht zu einer dauerhaften und vollständigen Behebung des Problems führen. Es sind nach wie vor keine Lösungen für eine umweltverträgliche (d. h. ohne Herbizid-Einsatz und mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand) und vollständige (d. h. einschließlich des kompletten Wurzelwerks) Entfernung von größeren Knöterich-Beständen verfügbar.

Die signifikanten Knöterich-Vorkommen, die an den Gewässern festgestellt wurden, werden von den Mitarbeitern des Tiefbauamtes (SG Wasserbau/Forst), möglichst vor Ort und mit Beschreibung der Position (Standort), per App an die „Koordinationsstelle invasive Neophyten Sachsen-Anhalt“ (KORINA) gemeldet. Damit ist sichergestellt, wenn neue Strategien zur Knöterich-Bekämpfung vorliegen, diese auch zentral koordiniert werden können.

Da die Beseitigung des Knöterichs mit erheblichen Kosten verbunden ist, wird angeregt, zu prüfen, ob Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die gemäß § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) bei verschiedenen Baumaßnahmen zu erfolgen haben, mit Maßnahmen zur Beseitigung von Knöterich oder anderen neoinvasiven Arten ausgeglichen werden können. Hilfreich wäre es, in diesem Zusammenhang die „Richtlinie über die Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Sachsen-Anhalt [Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt] gemäß RdErl. des MLU vom 12.03.2009 – 22.2-22302/2 anzupassen, um auf diesem Wege weitere finanzielle Ressourcen für die aufwendige Bekämpfung des Knöterichs zu erschließen."

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