Gefährdung von Fußgängern am Kornhaus

Im Bauausschuss fragte unser Fraktionsmitglied Christian Focke eine Anfrage zur Sicherheit der Fußgänger auf dem Elberadweg am Kornhaus. Der Spielplatz liegt dort direkt am Radweg. Radfahrer können diese Stelle beim Herannahen schlecht einsehen, sodass es schnell zu Zusammenstößen kommen könnte.

 

Antwort der Amtsleiterin des Amtes für öffentliche Sicherheit und Ordnung:

"Wir haben Ihre Anfrage vom 27.05.2020 zum Elberadweg aus der Bauausschusssitzung erhalten und geprüft.

Der Elberadweg wird aus Richtung Westen kommend am Kornhaus über die Elballee in das Stadtzentrum geführt. In Fortsetzung Richtung Kornhauskiosk schließt der Fürst-Franz-Weg an, welcher gleichfalls eine hohe touristische Bedeutung hat. Diese Wege werden in der Auenlandschaft an Stätten mit hoher touristischer Bedeutung vorbeigeführt.

Als ein Publikumsmagnet ist hier mit vielfältigen Besuchergruppen zu rechnen. Im Zusammenspiel zwischen Genießen, Aufenthalt und Bewegung können - wie am Kornhauskiosk -  Konflikte entstehen, was sich durch den Spielplatz an der Radstrecke besonders zeigt. Bei allen Überlegungen muss aber hervorgehoben werden, dass der touristische Radweg mit seiner überregionalen Bedeutung einen hohen Stellenwert bezüglich seiner Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs hat. Daher sind bauliche Elemente, wie beispielsweise eine Umlaufsperre, nicht geeignet, den Radverkehr bei der Vorbeifahrt zwischen Kiosk und Spielplatz zu entschleunigen.

Es gilt, dass an künstlichen Hindernissen höhere Anforderungen an die Verkehrssicherung gerichtet sind als bei Fahrbahnschäden- und Fahrbahnverschleiß, denn wenn eine Gefahrenstelle von der Gemeinde selbst geschaffen wurde, ist an die Sicherungspflicht ein besonders strenger Maßstab anzulegen (Bundesgerichtshof NJW 1991, 2824). So besteht die Gefahr, dass Einbauten bei Dunkelheit oder beim Fahren in der Gruppe vom Radverkehr übersehen werden.

Eine Vorortbegehung zeigte, dass aufgrund der Örtlichkeit in Bezug auf abschüssigen Kurvenverlauf oder durch die sichtbehindernde Wallanlage durchfahrende Radfahrer von der Querung der Fußgänger (Kinder) überrascht werden können. Daher wird aus verkehrsbehördlicher Sicht die Aufstellung der Verkehrszeichen „Achtung Fußgänger“ für ein Mittel zur Gefahrenabwehr angesehen, welche wir kurzfristig dem Baulastträger anordnen werden."

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