Terminvergabe in der Zulassungsstelle und Möglichkeit von Onlineanmeldungen

Im Hauptausschuss am 28. Mai 2020 hinterfragte unser Fraktionsgeschäftsführer Florian Kellner die derzeitige Praxis im Bereich der KfZ-Zulassungsstelle und des Führerscheinwesens und regte die Möglichkeit einer Onlineanmeldung an. In anderen Landkreisen wird diese Onlineanmeldung bereits praktiziert. Er bat um Prüfung, ob eine separate Abhandlung der Angelegenheiten KfZ-Zulassung und Führerscheinwesen durchgeführt werden kann, z.B. durch Einführung eines zweiten Knopfes am Automaten.

Auf diese Anfrage erhielten wir die folgenden Antworten:

"Das Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung hat - auch während des Lockdown - in allen Sachgebieten weitergearbeitet. Um eine möglichst große Anzahl der Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern bearbeiten zu können, wurde zeitnah eine Terminvergabe für alle Bereiche eingeführt. In den sehr kundenintensiven Sachgebieten, wie Bürgeramt und Zulassung/Führerscheinwesen konnten natürlich unter den eingeschränkten Bedingungen der vorgeschriebenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen nicht die Wunschtermine der Kunden erfüllt werden. Die Termine wurden grundsätzlich telefonisch vereinbart, es gab aber auch Anrufer, welche auf die folgende Woche vertröstet werden mussten, da selbstverständlich nicht die gleichen Fallzahlen abgearbeitet werden konnten, wie vor Corona üblich.

Gleichzeitig gab es, vor allem in den ersten sechs Wochen des Lockdown, auch in der Zulassungsstelle einen erhöhten Krankenstand, welcher die Anzahl der Bearbeitungen von Vorgängen in der Zulassungsstelle zusätzlich verringerte.

Wie der Aufstellung der Vorgangszahlen für die Zeiträume 2019 und 2020 (siehe Anlage) zu entnehmen ist, wurden unter den wesentlich erschwerten Corona-Bedingungen nur 15,7 % weniger Vorgänge bearbeitet. Das liegt z. T.  auch daran, dass in dieser Zeit weniger Kunden die Zulassungsstelle aufsuchen wollten. Mit einem massiv erhöhten Kundenstrom wird damit zur Aufarbeitung der Vorgänge in den kommenden Wochen zu rechnen sein. Das wurde bereits am ersten Tag der Wiederöffnung der Zulassungsstelle deutlich, der ohne Sicherheitspersonal  nicht geordnet abgelaufen wäre.

Eine Trennung der Bearbeitung von Zulassungs- und Führerscheinvorgängen ist nicht zielführend, da dies bereits über mehrere Jahre praktiziert wurde und eine effektivere und schnellere Bearbeitung dadurch nicht erreicht werden konnte.

Zu der Thematik i-Kfz wird es kurzfristig Gespräche mit der IT-Abteilung geben. Bis zum März diesen Jahres gab es in unserer Kommune kaum Nachfragen durch Bürger und auch nur wenige Nachfragen bei den Städten, welche i-Kfz bereits in verschieden Stufen anbieten.

Zur Einführung sind sehr umfangreiche und kostenintensive IT-Sicherheits-Penetrationstests mit dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) zur Erfüllung der Mindestsicherheitsanforderungen inklusive Zertifizierung/Lizensierung beim KBA und der Bundesdruckerei (BDR) zur Akzeptanz und Leseberechtigung des ePA notwendig. Über den Portalbetreiber/-anbieter werden verschiedene Online-Bezahlmöglichkeiten eingebunden.

Durch die Sachbearbeiter erfolgt die Prüfung der übermittelten Vorgänge und anschließend der postalische und verfolgbare Versand sämtlicher Zulassungsdokumente und Siegelplaketten an den Fahrzeughalter. Dadurch ist keine sofortige Zulassung möglich, wie von den meisten Bürgern gewünscht. Bei einer Außerbetriebsetzung muss die Bestätigung der Behörde abgewartet werden. Diese erfolgt nach Prüfung durch einen Sachbearbeiter per E-Mail oder postalisch. Auch hier ist eine sofortige Außerbetriebsetzung nicht in jedem Fall zu erreichen."

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